STRAFVERTEIDIGUNG

Ihr Anwalt für
Verkehrsstrafrecht
in Kiel

Spezialisiert auf die Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung. Von der Anfechtung bis zur konsequenten Vertretung vor Gericht.

AXEL HÖPER

Fachanwalt für Strafrecht · Holstenbrücke 2

25+

Jahre Erfahrung

5.0

Google Bewertung

AXEL HÖPER

Meine Schwerpunkte

Meine Schwerpunkte

Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt

Verteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrten. Anfechtung von Blutproben, Vermeidung von Fahrerlaubnisentzug und MPU.

Verteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrten. Anfechtung von Blutproben, Vermeidung von Fahrerlaubnisentzug und MPU.

Unfallflucht

Unfallflucht

Strategische Verteidigung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Oft lassen sich Vorwürfe entkräften oder mildern.

Strategische Verteidigung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Oft lassen sich Vorwürfe entkräften oder mildern.

Straßenverkehrs-gefährdung

Straßenverkehrsgefährdung

Straßenverkehrs-gefährdung

Verteidigung bei Vorwürfen nach § 315c StGB. Schutz vor Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.

Verteidigung bei Vorwürfen nach § 315c StGB. Schutz vor Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.

Axel Höper

Ihr Recht im Blick:
Standhaft, beharrlich und sozial kompetent

Ein Konflikt mit dem Verkehrsstrafrecht ist für die meisten Menschen eine absolute Ausnahmesituation. Die Angst vor dem Verlust des Führerscheins und den damit verbundenen beruflichen Konsequenzen ist enorm. Als Strafverteidiger aus Leidenschaft stehe ich an Ihrer Seite – mit juristischer Präzision und jahrzehntelanger Erfahrung.

QUALIFIKATION & ERFAHRUNG

SEIT 2000

Zulassung als Rechtsanwalt

FACHANWALT

Für Strafrecht

FACHANWALT

Für Medizinrecht

20+ JAHRE

Gründungsgesellschafter einer Sozietät in Kiel

EHRENAMT

Aufsichtsrat einer mittelständischen AG

Axel Höper

Ihr Recht im Blick:
Standhaft, beharrlich und sozial kompetent

TYPISCHE VERFAHREN IM VERKEHRSSTRAFRECHT

Alkohol, Drogen und Verkehrsdelikte

Im Verkehrsstrafrecht überschneiden sich Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht. Neben der strafrechtlichen Bewertung drohen häufig fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, die weit über eine Geldstrafe hinausgehen.

§ 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr

Beweismittel, Protokolle & Gutachten

§ 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs

Grob verkehrswidrig & rücksichtslos

§ 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Fahrerflucht

§ 21 StVG

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Trotz Entzug oder ohne Erwerb

FAUSTREGEL

Nicht jedes Verfahren endet zwangsläufig mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Frühzeitige anwaltliche Beratung kann Einfluss auf Dauer und Ausgestaltung der Maßnahmen haben.

Das sagen meine Mandanten

5.0-Sterne aus 35+ Bewertungen auf Anwalt.de & Google

AUSGEZEICHNET

Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Straßenverkehrs­gefährdung?

Egal welcher Vorwurf – je früher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Ich berate Sie persönlich und diskret.

VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Systematische Verteidigung

Jeder Fall im Verkehrsstrafrecht erfordert eine individuelle Strategie. Von der Akteneinsicht bis zur Verhandlung prüfe ich jeden Ansatzpunkt, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

AKTENEINSICHT

Vollständige Prüfung der Ermittlungsakte

Beweismittel, Protokolle & Gutachten

BLUTPROBE

Anfechtung der Blutentnahme

Verfahrensfehler & Verwertungsverbote

EINSTELLUNG

Verfahrenseinstellung anstreben

§ 153 / § 153a StPO

FAHRVERBOT

Fahrverbot statt Entzug

Milderes Mittel bei Ersttätern

SPERRFRIST

Verkürzung der Sperrfrist

Frühzeitige Wiedererteilung

Warum ein Spezialist?

Kenntnis der lokalen Gerichte und Staatsanwaltschaften

Erfahrung mit Gutachtern und Sachverständigen

Verhandlungsstärke durch jahrelange Praxis

WICHTIG

Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

Bereits vor der ersten Vernehmung kann eine anwaltliche Beratung den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.

Lassen Sie uns Ihren Fall bespechen

Kanzlei Axel Höper

Kontaktformular

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

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Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht

Muss ich bei einer Polizeikontrolle pusten?

Nein. Der Atemalkoholtest vor Ort ist immer freiwillig. Sie sollten ihn höflich, aber bestimmt verweigern. Eine angeordnete Blutprobe auf der Wache müssen Sie jedoch dulden – leisten Sie hierbei keinen Widerstand, aber machen Sie weiterhin keine Angaben zur Sache.

Was passiert, wenn mein Führerschein beschlagnahmt wurde?

Wenn die Polizei Ihren Führerschein sicherstellt, dürfen Sie ab sofort kein Kraftfahrzeug mehr führen. Kontaktieren Sie mich umgehend. Ich werde prüfen, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war und gegebenenfalls gerichtliche Schritte zur Rückgabe einleiten.

Ab wann droht eine MPU (Idiotentest)?

Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zwingend. In einigen Bundesländern oder bei Wiederholungstätern kann sie auch schon bei geringeren Werten angeordnet werden. Eine frühzeitige anwaltliche Strategie ist hier entscheidend.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Unfallflucht), zahlt die Versicherung zunächst oft nicht oder fordert das Geld bei einer Verurteilung zurück. Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen (z.B. fahrlässige Trunkenheitsfahrt) besteht in der Regel Deckungsschutz. Ich kläre die Kostenübernahme gerne vorab für Sie.

Warten Sie nicht, bis der Strafbefehl im Briefkasten liegt.

Je früher Sie mich einschalten, desto mehr Handlungsspielraum haben wir,
um Ihren Führerschein zu retten.

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