
STRAFVERTEIDIGUNG
Ihr Anwalt für
Verkehrsstrafrecht
in Kiel
Spezialisiert auf die Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung. Von der Anfechtung bis zur konsequenten Vertretung vor Gericht.
25+
Jahre Erfahrung
5.0
Google Bewertung

Ein Konflikt mit dem Verkehrsstrafrecht ist für die meisten Menschen eine absolute Ausnahmesituation. Die Angst vor dem Verlust des Führerscheins und den damit verbundenen beruflichen Konsequenzen ist enorm. Als Strafverteidiger aus Leidenschaft stehe ich an Ihrer Seite – mit juristischer Präzision und jahrzehntelanger Erfahrung.
QUALIFIKATION & ERFAHRUNG
SEIT 2000
Zulassung als Rechtsanwalt
FACHANWALT
Für Strafrecht
FACHANWALT
Für Medizinrecht
20+ JAHRE
Gründungsgesellschafter einer Sozietät in Kiel
EHRENAMT
Aufsichtsrat einer mittelständischen AG


TYPISCHE VERFAHREN IM VERKEHRSSTRAFRECHT
Alkohol, Drogen und Verkehrsdelikte
Im Verkehrsstrafrecht überschneiden sich Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht. Neben der strafrechtlichen Bewertung drohen häufig fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, die weit über eine Geldstrafe hinausgehen.
§ 316 StGB
Trunkenheit im Verkehr
Beweismittel, Protokolle & Gutachten
§ 315c StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs
Grob verkehrswidrig & rücksichtslos
§ 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrerflucht
§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Trotz Entzug oder ohne Erwerb

FAUSTREGEL
Nicht jedes Verfahren endet zwangsläufig mit Entzug der Fahrerlaubnis.
Frühzeitige anwaltliche Beratung kann Einfluss auf Dauer und Ausgestaltung der Maßnahmen haben.
Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Straßenverkehrsgefährdung?
Egal welcher Vorwurf – je früher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Ich berate Sie persönlich und diskret.
VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE
Systematische Verteidigung
Jeder Fall im Verkehrsstrafrecht erfordert eine individuelle Strategie. Von der Akteneinsicht bis zur Verhandlung prüfe ich jeden Ansatzpunkt, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
AKTENEINSICHT
Vollständige Prüfung der Ermittlungsakte
Beweismittel, Protokolle & Gutachten
BLUTPROBE
Anfechtung der Blutentnahme
Verfahrensfehler & Verwertungsverbote
EINSTELLUNG
Verfahrenseinstellung anstreben
§ 153 / § 153a StPO
FAHRVERBOT
Fahrverbot statt Entzug
Milderes Mittel bei Ersttätern
SPERRFRIST
Verkürzung der Sperrfrist
Frühzeitige Wiedererteilung

Warum ein Spezialist?
Kenntnis der lokalen Gerichte und Staatsanwaltschaften
Erfahrung mit Gutachtern und Sachverständigen
Verhandlungsstärke durch jahrelange Praxis
WICHTIG
Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Bereits vor der ersten Vernehmung kann eine anwaltliche Beratung den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Lassen Sie uns Ihren Fall bespechen
Kanzlei Axel Höper
Bürozeiten
Mo–Fr
09:00–13:00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00–17:00 Uhr
Holstenbrücke 2, 24103 Kiel
Im Hause der HypoVereinsbank, 1. OG
Wegbeschreibung
Sie erreichen mich im Hause der HypoVereinsbank. Gehen Sie rechts in die SB-Halle und dort durch die Zwischentür, um in das erste Obergeschoss zu gelangen.
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
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Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Muss ich bei einer Polizeikontrolle pusten?
Nein. Der Atemalkoholtest vor Ort ist immer freiwillig. Sie sollten ihn höflich, aber bestimmt verweigern. Eine angeordnete Blutprobe auf der Wache müssen Sie jedoch dulden – leisten Sie hierbei keinen Widerstand, aber machen Sie weiterhin keine Angaben zur Sache.
Was passiert, wenn mein Führerschein beschlagnahmt wurde?
Wenn die Polizei Ihren Führerschein sicherstellt, dürfen Sie ab sofort kein Kraftfahrzeug mehr führen. Kontaktieren Sie mich umgehend. Ich werde prüfen, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war und gegebenenfalls gerichtliche Schritte zur Rückgabe einleiten.
Ab wann droht eine MPU (Idiotentest)?
Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zwingend. In einigen Bundesländern oder bei Wiederholungstätern kann sie auch schon bei geringeren Werten angeordnet werden. Eine frühzeitige anwaltliche Strategie ist hier entscheidend.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Unfallflucht), zahlt die Versicherung zunächst oft nicht oder fordert das Geld bei einer Verurteilung zurück. Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen (z.B. fahrlässige Trunkenheitsfahrt) besteht in der Regel Deckungsschutz. Ich kläre die Kostenübernahme gerne vorab für Sie.

Warten Sie nicht, bis der Strafbefehl im Briefkasten liegt.
Je früher Sie mich einschalten, desto mehr Handlungsspielraum haben wir,
um Ihren Führerschein zu retten.





